Informationen zur Einführung der elektronischen Rechnung |
Die E-Rechnung
Als E-Rechnung gilt nach dem Gesetz ab dem 01.01.2025 eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Somit gilt eine Rechnung nur als elektronische Rechnung, wenn die erforderlichen Rechnungsdaten als strukturierter elektronischer Datensatz in einer XML-Datei vorliegen. Die E-Rechnung muss – sowohl nach Erstellung als auch nach Übermittlung und Empfang – eine elektronische Verarbeitung der Rechnungsangaben ermöglichen. Reine PDF-Dateien oder andere nicht strukturierte elektronische Formate, wie z.B. Word-, Excel- oder Bilddateien erfüllen nicht die Anforderungen an eine elektronische Rechnung und gelten ab dem 01.01.2025, ebenso wie Papierrechnungen, als „sonstige Rechnung“
Zulässige Formate der E-Rechnung
XRechnung
… ist ein XML-basiertes semantisches Rechnungsdatenmodell in Form einer XML-Datei. Es handelt sich um ein reines Daten-Format für eine maschinelle Auswertung. Für ein manuelles Öffnen bedarf es eines weiteren Programmes für eine visuelle Darstellung.
ZUGFeRD
Das ZUGFeRD Format (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung in Deutschland) ist ein hybrides Format, bei dem eine XML-Datei für die maschinelle Auswertung erzeugt wird, aus welcher wiederum eine PDF-Datei für die visuelle Darstellung erstellt wird. Die Datei wird als PDF-Datei angezeigt und die enthaltene XML-Datei als Anhang in der PDF gekennzeichnet.
Diese technischen Voraussetzungen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Implementierung der E-Rechnung und helfen, die Effizienz und Transparenz im Rechnungsprozess zu steigern.
Wir Beraten Sie rund um das Thema E-Rechnung , rufen Sie uns an 03437- 70 77 20 oder besuchen Sie unser Beratungsformular Sie unser und vereinbaren Sie ein persönlichen Termin
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